Kommunale und private

Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung

Unter Abwasser wird das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch abfließende Schmutzwasser sowie das nach Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Regenwasser verstanden. 
 
Es darf in ein Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die im Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserverordnung einheitlich für Deutschland festgelegt sind.

Wir sind zuständig für
  • fachtechnische Beratung von Kommunen und Ingenieurbüros
  • wasserwirtschaftliche Prüfung von Baumaßnahmen im Bereich von Kläranlagen, Regenwasserbehandlung, Regenwasserbewirtschaftung (Rückhaltung, Versickerung, dezentrale Ableitung) und Kanalisation und deren Überwachung.
  • fachtechnische Beratung von Bürgern, Betrieben, Kommunen und Planern bei privaten Kleinkläranlagen und Grundstücksentwässerungen sowie Stellungnahmen bei Baugesuchen hierzu.
  • Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe bezüglich Versickerung, dezentraler Ableitung bzw. Rückhaltung von Regenwasser

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartnerin

Franz Kowalczyk

stellvertretender Sachgebietsleiter

Telefon 07441 920-5160
Fax 07441 920-995160