Grundwasser- und Bodenschutz

Bodenschutz

Der Bodenschutz hat die Aufgabe, den Boden zu schützen bzw. seine Inanspruchnahme soweit wie möglich einzuschränken und in Fällen, wo dies nicht möglich ist, durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.

Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource, die weltweit vor allem durch Erosion, Schadstoffeinträge und die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen zunehmend gefährdet ist. Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln irreversibel unbrauchbar machen. Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes.

1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz erlassen. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts.

Schadstoffe im Boden

Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder erwerben wollen, können Sie in unserer Verfahrensbeschreibung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartner

Tim Wirschke
Telefon 004974419205115
Fax 00497441920995115