Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zur Pflege

Aktuelles

Jahresbericht 2022

Zur Rubrik Sozialhilfe

- Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Frist
Rechtsgrundlage
- Kontakt

Zum 01.01.2017 änderte sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Selbstständigkeit das Maß für die Pflegebedürfigkeit eines Menschen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: wie selbstständig ist der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags - was kann er und was kann er nicht mehr? Wobei benötigt er Unterstützung? Gleichzeitig werden die Leistungen überwiegend erweitert und erhöht.

Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch SGB XI), das heißt es können nur Kosten übernommen werden, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind.
 
Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, kann der gesamte Pflegebedarf durch Leistungen der Hilfe zur Pflege übernommen werden.
 
Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:
- Pflege zu Hause
- teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege)
- Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
- stationäre Pflege (z.B. in einem Pflegeheim)
 
Nähere Informationen zum Thema "Pflege" im Allgemeinen (verschiedene Formen der Pflege, Kosten und finanzielle Hilfen) finden Sie in der Broschüre "Pflegebedürftig - was nun?" des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Homepage des Pflegestützpunktes: Landkreis Freudenstadt - Pflegestützpunkt (landkreis-freudenstadt.de).

Voraussetzungen

Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann Hilfe zur Pflege gewährt werden,
wenn das Einkommen oder Vermögen des Antragstellers und seiner
unterhaltspflichtigen Angehörigen (nicht getrennt lebender Ehegatte oder die
Eltern bei nicht verheirateten und minderjährigen Antragstellern) nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, wenden Sie sich bitte zunächst an diese, um zu klären, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen zustehen. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.

Rufen Sie vor der Heimaufnahme beim Sozialamt an, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen und welche Nachweise in Ihrem Fall benötigt werden bzw. ob es andere geeignete Möglichkeiten gibt.

Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe" beim Sozialamt oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Sie können auch den Onlineantrag (457 KiB) verwenden. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder bei Ihrer Gemeinde abgeben oder mit der Post schicken.

Das Landratsamt Freudenstadt - Sozialamt - hat zur Erfüllung seiner Aufgaben Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Bei der Erhebung und sonstigen Verarbeitung ist uns die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten in höchstem Maße wichtig. Nähere Informationen erhalten Sie in den Informationsblättern zu Art. 13 (107 KiB) und Art. 14 (282 KiB) EU-DSGVO.

Frist

Sozialhilfeleistungen werden nicht für die Vergangenheit geleistet, sondern sind grundsätzlich erst ab dem Eingang des Antrages möglich.

Rechtsgrundlage

§ 19 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)
§§ 61 - 66 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Hilfe zur Pflege)

Ansprechpartner

Wohnort
Ansprechpartner/in Telefon
07441-
Sachgebietsleitung Herr Gottschalk  
Alpirsbach Frau Schoch 920-6248
Bad Rippoldsau-Schapbach Frau Haas 920-6159
Baiersbronn (Buchstaben A-E) Frau Schoch 920-6248
Baiersbronn (Buchstaben F-Z) Herr Jacobi 920-6175
Dornstetten Frau Schöneberg 920-6145
Empfingen Herr Kübler 920-6252
Eutingen Frau Schoch 920-6248
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Herr Niesner 920-6143
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Frau Haas 920-6159
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Frau Schoch 920-6248
Freudenstadt Ortsteile Herr Kübler 920-6252
Glatten Frau Schöneberg 920-6145
Grömbach Frau Schoch 920-6248
Horb-Kernstadt mit Ortsteilen A - L Herr Schöneberg 920-6127
Horb-Ortsteile M - Z Frau Schoch 920-6248
Loßburg Herr Pietrowski 920-6155
Pfalzgrafenweiler Herr Pietrowski 920-6155
Schopfloch Frau Schöneberg 920-6145
Seewald Frau Schöneberg 920-6145
Waldachtal Herr Pietrowski 920-6155
Wörnersberg Frau Schoch 920-6248

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

siehe unten