Tuberkulosefürsorge

Umgebungsuntersuchungen, Betreuung von Erkrankten

Beim Auftreten einer Erkrankung mit ansteckender oder überwachungsbedürftiger Tuberkulose führt das Gesundheitsamt Ermittlungen zur Ansteckungsquelle und zur Ausbreitung der Erkrankung durch. Dabei werden Personen ermittelt, die mit dem Erkrankten so in Kontakt gekommen sind, dass das Risiko einer Ansteckung möglich erscheint (Kontaktpersonen). Je nach Ausmaß des vermuteten Ansteckungsrisikos werden dann die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt (Umgebungsuntersuchungen). Sie werden vom Gesundheitsamt organisiert, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber oder einem betriebsärztlichen Dienst.

Bei erkrankten Personen stellt das Gesundheitsamt sicher, dass von ihnen keine Ansteckungsgefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Es überprüft, ob sie eine angemessene Therapie erhalten und diese auch durchführen. In besonderen Fällen kann das Gesundheitsamt bei Alltagsproblemen, die im Zusammenhang mit einer Tuberkuloseerkrankung auftreten, beratend oder vermittelnd tätig werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer Behandlung bietet das Gesundheitsamt noch für eine gewisse Zeit Röntgenuntersuchungen zur Verlaufskontrolle an.
 

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