Waffen und Sprengstoffe

Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse

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Aktuelles

  • Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes informiert: Laut einer aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts bewaffnet sich ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung im Alltag, um sich vor Kriminalität zu schützen. Die Polizei rät jedoch dringend davon ab, Waffen mit sich zu führen. Hier erfahren Sie, warum und welche Regelungen laut Waffengesetz gelten.

An wen können Sie sich wenden?

  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen:
    Carina Möhrle
  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen:
    Marlena Strähler
  • Kleinen Waffenschein beantragen:
    Marlena Strähler
  • Waffenbesitzkarte beantragen:
    Marlena Strähler
  • Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen:
    Marlena Strähler
  • Waffenschein beantragen:
    Carina Möhrle
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen:
    Marlena Strähler
  • Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen:
    Marlena Strähler
  • Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen:
    Marlena Strähler
  • Kontrolle der Waffenaufbewahrung:
    Marlena Strähler
    Christopher Kinsky

Kontakt

Waffenbehörde
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5072
Fax 07441 920-995072

Ansprechpartner

Carina Würth

Stellvertretende Amtsleitung

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5070
Fax 07441 920 995070
Marlena Strähler
Telefon 07441 920-5072
Fax 07441 920-995072
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben
  • Gewerbeerlaubnisse
  • Jagdrecht
  • Waffen- und Sprengstoffrecht
Christopher Kinsky
Telefon 004974419205078
Fax 00497441920995078

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
  14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung