Düngung

Die bedarfsgerechte Düngung - insbesondere von Stickstoff - gehört heute zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung von Wirtschaftsdünger steht jedoch nicht nur die Frage nach Ertragssteigerung und ökonomischen Betriebsmitteleinsatz im Vordergrund, sondern gleichermaßen Aspekte der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Düngungsmaßnahmen. Prinzipiell gilt jedoch, dass die von den Pflanzen benötigten Haupt-und Spurennährstoffe oftmals nicht in der optimalen Form und Menge im Boden bereitstehen und daher durch eine gezielte Düngergabe ergänzt werden müssen, um ein schnelleres Wachstum, höhere Erträge und/oder eine verbesserte Produktqualität zu erzielen.
 
Die Düngeverordnung regelt die Anwendung von Düngemitteln nach der guten fachlichen Praxis. Die wichtigsten Punkte hierzu sind in einem Merkblatt zur Düngeverordnung  zusammengefasst. Für die Berechnung des Nährstoffvergleichs, der Düngebedarfsermittlung und ggf. der Stoffstrombilanz steht das neue Online-Portal: Düngung BW zur Verfügung. Alte noch vorhandene Excel-Versionen, z. B. "Naebi" sind nicht mehr gültig.

Die Abgabe und die Aufnahme von Wirtschaftsdünger fällt unter die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger ("Verbringungsverordnung"). Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben (auch ohne Entgelt), befördern und aufnehmen. Betroffen sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch gewerbliche Tierhaltungen, Reitställe, Biogasanlagen, Lohnunternehmen, evtl. Kompostanlagen und Erdenwerke etc. sowie Vermittler bzw. Zwischenhändler und Transporteure. Näheres können Sie aus dem Merkblatt zur Verbringungsverordnung entnehmen.

Formulare, Merkblätter und nützliche Links

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