Pflanzenschutz - Sachkunde im Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Warndienst

Über den Pflanzenschutzwarndienst gibt das Landwirtschaftsamt regelmäßig für den Dienstbezirk aktuelle pflanzenbauliche Empfehlungen und Hinweise. Den Pflanzenschutzwarndienst können Sie online abrufen. Sofern Sie eine Zusendung per  Mail oder Fax wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Pflanzenschutz-Sachkunde

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
 
Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.
 
Zusätzlich muss eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden (4 Stunden innerhalb eines Dreijahreszeitraumes, wobei für die meisten Antragsteller die Zeiträume 2013-2015 bzw. 2016-2018 usw. gelten). Das Landwirtschaftsamt bietet regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen z.B. als Winterveranstaltung oder Felderbegehung an. Die Termine können Sie dem Veranstaltungskalender des Landratsamtes entnehmen.
 
Pflanzenschutz-Sachkunde-Antrag

Dokumentationspflichten

Kontakt

Landwirtschaftsamt
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 5401
Fax 07451 907 5499

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