Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkulturen sowie Kurzumtriebsplantagen

Genehmigungspflichtige Kulturen

Nach § 25a LLG sind genehmigungspflichtig: 
 
1. Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisigkulturen (§25a Absatz1 LLG)

  • auf Flächen von mehr als 20 Ar,
  • auf kleineren Flächen auch dann, wenn die Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m, die Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig eine Höhe von 6 m überschreiten

2. Kurzumtriebsplantagen (§ 25 a Absatz 2 LLG)

  • auf Flächen von mehr als 20 Ar
  • auf kleineren Flächen auch dann, wenn die oberirdischen Pflanzenteile nicht jeweils bis zum 31. Dezember des zwanzigsten auf die Anpflanzung oder den letzten Erntezeitpunkt folgenden Jahres geerntet werden.

Anzeigepflichtige Kulturen

Nach § 25 a Absatz 3 Satz 2 LLG anzeigepflichtig sind:

  1.  Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck und Zierreisig auf Flächen bis zu 20 Ar, bei denen die Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m, die Pflanzen einer Kultur zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisigkultur eine Höhe von 6 m nicht überschreitet
  2. Kurzumtriebsplantagen auf Flächen bis zu 20 Ar, bei denen die oberirdischen Pflanzenteile jeweils bis spätestens bis zum 31. Dezember des zwanzigsten auf die Anpflanzung oder den letzten Erntezeitpunkt folgenden Jahres geerntet werden.

Die Anzeige muss drei Monate vor der Anpflanzung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, eingereicht werden. die betroffenen Fachbehörden werden darüber informiert. Wenn keine fachlichen Einwände gegen die Anpflanzung bestehen, kann die Anpflanzung vorgenommen werden. Über die Entscheidung werden Sie innerhalb von drei Monaten benachrichtigt.

Formulare

Genehmigung

2a § 25 a Genehmigung (130 KiB)

2b Datenschutzerklärung Genehmigung (42 KiB)

2c Einwilligung Genehmigung Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (61 KiB)

oder

Anzeige

3a § 25 a Anzeige (99 KiB)

3b Datenschutzerklärung Anzeige (42 KiB)

3c Einwilligung Anzeige Weihnachtsbaum-, Schmuck- und Zierreisigkultur, Kurzumtriebsplantage (61 KiB)


Sie können die Formulare auch direkt beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, anfordern.
 
Das ausgefüllten Formulare zur Genehmigung oder Anzeige und die unterschriebene Einwilligung sowie Datenschutzerklärung sind über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Freudenstadt, Landwirtschaftsamt, einzureichen.
 

Kontakt

Landwirtschaftsamt
Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 5401
Fax 07451 907 5499

Ansprechpartner

Margarete Fuchs

Stellvertretende Sachgebietsleiterin

Telefon 07451 907-5411
Fax 07451 907-995411