Rechtliche Betreuung von Volljährigen

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Betreuer gesucht

Betreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen Betroffene z.B. bei Anträgen, Rechtsgeschäften, durch Regelung der Finanzen oder wenn die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich Betroffene im Leben oft nicht mehr zurecht – sie vereinsamen, versäumen Termine, bezahlen Rechnungen nicht oder verschulden sich weil sie keine Leistungsanträge stellen können. Betreuungsbehörde und Betreuungsverein suchen stets Betreuer – egal ob im Ehrenamt für nur einen Fall, haupt- oder nebenberuflich. Bei Interesse an dieser spannenden, aber auch herausfordernden Aufgabe können Sie sich gerne bei Frau Wurster melden (07441 9206158).

Was macht ein Betreuer?
https://www.landkreis-freudenstadt.de/site/Landkreis-Freudenstadt/get/documents_E1217048860/landkreis-freudenstadt/Objekte/Artikel%20chrismon.pdf

Sachkundenachweis für neue Berufsbetreuer
https://www.berufsbetreuung.de/der-bdb/aktuelles/fragen-antworten-zu-registrierung-und-sachkunde/

Infos des Bundesverbandes Freier Berufsbetreuer
https://berufsbetreuer-werden.de

Neues Betreuungsrecht ab 2023

Das bisherige Vormundschaftsrecht stammte in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aus dem Jahr 1896. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen (v.a. 1992 und 2014) war es unübersichtlich geworden und bildete die aktuelle Praxis nicht mehr zutreffend ab. Sämtliche Vorschriften wurden daher neu gefasst und strukturiert und traten am 01.01.2023 in Kraft. Für die Betroffenen bringen die neuen Regelungen deutlich mehr Selbstbestimmung, da Betreuer in der Regel die Wünsche des Betroffenen umsetzen müssen und mehr unterstützen anstatt vertreten sollen. Der Wegfall des „objektiven Wohls“ birgt jedoch auch Risiken, da rechtliche Betreuer künftig auch unvernünftige Wünsche ihrer Klienten erfüllen müssen, solange dies nicht zu einer erheblichen Gefährdung von Gesundheit oder Vermögen führt oder anderweitig unzumutbar ist. Menschen, die einen Betreuer haben, gelten nun nicht mehr automatisch als prozessunfähig und erhalten deshalb Bescheide von Ämtern oder Post vom Gericht selbst. Die Berichtspflichten von Betreuern gegenüber dem Gericht werden ausgedehnt. Ein förmliches Registrierungsverfahren mit dem Nachweis von Fachkenntnissen für Berufsbetreuer soll mehr Qualität sicherstellen. Ehrenamtliche Betreuer sollen enger an die örtlichen Betreuungsvereine angebunden werden und von deren Fortbildungen und Unterstützungsangeboten profitieren. Die Beratungspflichten der Betreuungsbehörde werden erweitert. Künftig soll bei jeder Verlängerung einer Betreuung, bei jedem Betreuerwechsel oder sonstigen Veränderungen ein Sozialbericht erstellt werden. Ziel ist es, die Zahl der Betreuungen zu reduzieren und durch Beratung und Unterstützung andere Hilfen zu finden. Neu ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten. Kann ein Ehegatte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine Angelegenheiten gegenüber Ärzten, der Krankenkasse, einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung nicht alleine regeln, so darf der andere Ehegatte in diesem eng gesteckten Rahmen für ihn tätig werden. Das Notvertretungsrecht gilt für längstens sechs Monate. Benötigt der betroffene Ehegatte für eine längere Zeit einen rechtlichen Vertreter, so muss ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden

Jahresbericht 2022

Die Betreuungsbehörde:

Die Betreuungsbehörde ist in Freudenstadt ein Sachgebiet des Sozialamts.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Gewinnung und Fortbildung von Betreuern
  • Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Informationen zum Betreuungsverfahren, zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Sachverhaltsermittlungen für die Betreuungsgerichte
  • Vermittlung von betreuungsvermeidenden, anderen Hilfen 
  • Unterstützung der Betreuer bei Unterbringungsverfahren
  • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Gebühr: 10,00 €)
    Hinweis: Der Bundesgerichtshof hat am 12.11.2020 beschlossen, dass die Beglaubigung von Unterschriften durch die Betreuungsbehörde den Anforderungen nach § 29 der Grundbuchordnung genügt.

Rechtliche Betreuung: Allgemeines

Eine gesetzliche Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können. Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht bestellt eine geeignete Person, um in einem bestimmten Umfang die zu betreuenden Menschen zu vertreten, – zum Beispiel bei der Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Oft übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgaben. Die Betreuung darf sich nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken. Ein wichtiger Teil der Aufgabe ist der persönliche Kontakt.

Eine Betreuung kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht anregen:
Betreuungsanregung (116 KiB)

Betreuungsverein

Betreuungsverein

Neben der Betreuungsbehörde gibt es seit 1992 einen Betreuungsverein beim Kreisverband des DRK. Seine Mitarbeiterinnen führen selbst zahlreiche Betreuungen und schulen und begleiten ehrenamtlich Tätige.  Der  DRK Betreuungsverein Freudenstadt e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten ebenfalls Begleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer interessieren, wenden Sie sich bitte an den DRK Betreuungsverein, Frau Michaela Mast, Tel. 0 74 41 / 8 67 – 1301, michaela.mast@drk-kv-fds.de.

Der DRK Betreuungsverein und die Betreuungsbehörde bieten außerdem in Kooperation regelmäßig Fortbildungen und Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch an:
Die nächsten Termine finden Sie hier:

Geplante Fortbildungsveranstaltungen  (87 KiB)

Angebote für ehrenamtliche Betreuer

Angebote für ehrenamtliche Betreuer

Der Landkreis Freudenstadt hat für ehrenamtliche Betreuer einen Leitfaden entwickelt, der einen Überblick über die regelmäßig anfallenden Aufgaben bietet. Diesen können Betreuer bei Bedarf auch in Papierform kostenfrei bei der Betreuungsbehörde erhalten.

Leitfaden für ehrenamtliche Betreuer (4,5 MiB)
 

Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht für ehrenamtliche Betreuer bietet das Wissensportal des KVJS unter: www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de

Über das Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer bietet der KVJS eine kostenlose, rechtlich fundierte Onlineberatung an. Diese richtet sich speziell an ehrenamtliche Betreuer aus Baden-Württemberg. Einzelfallanfragen, die eine Rechtsberatung erfordern, werden an einen vom KVJS beauftragten Rechtsanwalt weitergeleitet und von ihm beantwortet. Die Onlineberatung ist abrufbar unter:  Ehrenamtliche Betreuer

Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsbehörde berät telefonisch oder persönlich zu Vorsorgevollmachten.
Durch die Beratung soll bereits im Vorfeld dem Selbstbestimmungsrecht Raum verschafft und eine rechtliche Betreuung mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand vermieden werden. Die Betreuungsbehörde ist ermächtigt, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. (10 € pro Beglaubigung)

Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
Formular Vorsorgevollmacht


Seit 2023 besteht für Ehegatten ein zeitlich befristetes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten.
„Ehegattennotvertretung“ 
https://www.bundesaerztekammer.de/service/muster-formulare

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld ärztlich beraten zu lassen.

Broschüre Patientenverfügung

Beispielhafter Entwurf einer Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort.

Formular Betreuungsverfügung
 

Datenschutz

Informationsblatt nach Art. 13 (276 KiB) bzw. Art. 14 (275 KiB) Datenschutzgrundverordnung

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

Zuständig für:
Freudenstadt

Interessenten für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer

Jana Keppler
Telefon 07441 9206174
Fax 07441 920996174

Zuständig für:
Waldachtal, Pfalzgrafenweiler, Seewald, Grömbach, Wörnersberg, Glatten, Loßburg, Bad Rippoldsau-Schapbach

Caroline Maier
Telefon 07441 9206251
Fax 07441 920996251

Zuständig für:
Horb, Dornstetten, Empfingen, Eutingen, Schopfloch

Mirjana Rupp
Telefon 07441 920-6171
Fax 07441 920-996171

Zuständig für:
Alpirsbach, Baiersbronn

Iris Schäfer
Telefon 07441 920-6114
Fax 07441 920-996114

Zuständig für:
Interessenten für die Tätigkeit als Berufsbetreuer