Leistungen nach dem SGB XII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Aktuelles

Zur Rubrik Grundsicherung

- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Rechtsgrundlage
- Kontakt
 
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro brutto müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Die Grundsicherung (Grundsicherungsbedarf) umfasst im Einzelnen:

- den gültigen Sozialhilferegelsatz in Höhe von derzeit 563 EUR für einen Alleinstehenden
  bzw. jeweils 506 EUR für Partner
- die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
- Mehrbedarfe
-> bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
-> bei Krankheit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist,
- einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung),
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zuständige Stelle

Im Landkreis Freudenstadt ist ausschließlich das Sozialamt für diese Leistung zuständig.

Voraussetzungen

- Ihr Einkommen und gegebenenfalls das Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihres Partners
  liegen unter dem Grundsicherungsbedarf
- kein verwertbares Vermögen
 
Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht einzusetzen ist.
Dazu zählen z.B. kleinere Barbeträge in Höhe von 10.000 EUR für einen Alleinstehenden sowie 20.000 EUR für ein Ehepaar, selbst genutztes angemessenes Wohneigentum sowie ein Kraftfahrzeug in angemessener Höhe (max. 7.500 €).

Verfahrensablauf

Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich beantragen. Sie erhalten das Formular "Antrag auf Leistungen
der Grundsicherung" beim Sozialamt oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Sie können auch den Onlineantrag (457 KiB) verwenden. 
Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben, bei der
Gemeinde abgeben oder mit der Post schicken. Erst ab Eingang des Antrages sind rückwirkend zum Beginn dieses Monats Leistungen möglich.

Das Landratsamt Freudenstadt - Sozialamt - hat zur Erfüllung seiner Aufgaben Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Bei der Erhebung und sonstigen Verarbeitung ist uns die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten in höchstem Maße wichtig. 
Nähere Informationen erhalten Sie in den Informationsblättern zu Art. 13 (107 KiB) und Art. 14 (282 KiB) EU-DSGVO. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen - auch des Partners beziehungsweise der Partnerin 
  • Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Arbeitsverdienst 
    Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung)
  • vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Girokonten
  • Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung 
  • Versicherungsbeiträge (Haftpflicht- und Hausratversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung)

Rechtsgrundlage

§§ 41 - 45 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Leistungsberechtigte)

Ansprechpartner

Wohnort Ansprechpartner/in Telefon
07441-
Sachgebietsleitung Herr Gottschalk  
Alpirsbach Frau Kaiser 920-6117
Bad Rippoldsau-Schapbach Frau Kaiser 920-6117
Baiersbronn (Buchstaben A-E) Frau Schoch 920-6248
Baiersbronn (Buchstaben F-Z) Herr Jacobi 920-6175
Dornstetten Frau Schöneberg 920-6145
Empfingen Herr Kübler 920-6252
Eutingen Frau Wurster 920-6249
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Herr Niesner 920-6143
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Frau Haas 920-6159
Freudenstadt-Kernstadt (Aufteilung nach Straßen) Frau Schoch 920-6248
Freudenstadt Ortsteile Hr. Kübler 920-6252
Glatten Frau Zaman 920-6123
Grömbach Frau Kaiser 920-6117
Horb-Kernstadt mit Ortsteilen A - L Herr Schöneberg 920-6127
Horb Ortsteile M - Z Frau Zaman 920-6123
Loßburg Herr Pietrowski 920-6155
Pfalzgrafenweiler Herr Pietrowski 920-6155
Schopfloch Frau Zaman 920-6123
Seewald Frau Zaman 920-6123
Waldachtal Herr Pietrowski 920-6155
Wörnersberg Frau Kaiser 920-6117

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

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