
Heimaufsicht
Überwachung von stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Im Landkreis Freudenstadt gibt es 36 Heime im Sinne des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG).
Darunter fallen Einrichtungen wie z. B. Altenheime, Altenpflegeheime, Heime für psychisch kranke Menschen und Heime für Menschen mit Behinderungen.
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- Katy JauchMontag bis Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Tanja Nestle
Dienstag bis Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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