
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Sachgebiet Gaststättenbehörde
Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte
Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreibt, wer alkoholische Getränke und / oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, sofern der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Für folgende Städte und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt ist der Antrag beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Veterinär- und Verbraucherschutz zu stellen:
Für die nicht oben genannten Orte, sind die Anträge auf Gestattungen bei der Gaststättenbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu stellen.
Antragsstellung
Antrag und Unterlagen sind rechtzeitig einzureichen (mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem Eröffnungstermin).
Erst wenn alle Unterlagen vollständig, die Kontrollen abgeschlossen und die Gebühren bei der Kreiskasse eingegangen sind, kann die Erlaubnis erteilt und der Betrieb eröffnet werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes
- Polizeiliches Führungszeugnis (beim Bürgermeisteramt beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Bürgermeisteramt beantragen)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister des Amtsgerichtes
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages
- Grundriss, Schnitt und Lageplan des Gebäudes in 2-facher Ausfertigung
- Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung des Gesundheitsamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes