Zerlegung von Flurstücken

Grundstücksteilung

Ist in der Regel erforderlich zur Veräußerung von Teilflächen eines Flurstücks. Hierbei wird der neue Grenzverlauf von Flurstücken festgelegt, in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzzeichen abgemarkt. Das Ergebnis wird anschließend im Fortführungsnachweis beschrieben. Danach kann der Notar die Änderung in das Grundbuch eintragen. Die Gebühren für eine Teilung werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis erhoben und sind u.a. abhängig von den Flächen der abgetrennten Flurstücksteile, dem Bodenwert und der Anzahl der Grenzpunkte, die abgemarkt werden.

Änderungen in der Grundstücksform oder Katastervermessungen zur Festlegung neuer Grundstücksgrenzen auf Antrag von Privatpersonen sind von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu erledigen.

Eine aktuelle Liste aller in Baden-Württemberg zugelassenen ÖbVI finden Sie hier:

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung - ÖbVI Informationen

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