Oberflächengewässer

Allgemeines

Hier sind wir die technische Fachbehörde für alle Fragen rund um oberirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Teiche).
 
Wir beraten und beurteilen bei Wasserkraftanlagen, Bauten an Gewässern, Renaturierung von Gewässern, Einleiten, Aufstauen, Absenken und Entnahme von Wasser.

Schon die kleinen Quellbäche und Rinnsale, bis zu unseren größeren Flüssen wie Kinzig, Wolf, Murg, Glatt und Neckar, sind unsere Gewässer vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Durch Stoffeinträge, Wasserkraftanlagen und Gewässerverbauungen sind sie stark beeinträchtigt und teilweise in einem naturfernen Zustand.

Es liegt im Interesse und der Lebensqualität aller Bürger

  • natürliche Gewässer zu erhalten
  • beeinflusste Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu entwickeln
  • und naturferne Gewässer in einen potential guten Zustand umzugestalten

Für die Ordnung des Wasserhaushalts, die Bewirtschaftung, Benutzung und Einteilung der Gewässer bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg die gesetzlichen Vorgaben.

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartner

Fabian Pfeffer
Telefon 004974419205170
Fax 00497441920995170