Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung

Überörtliche Prüfung

Alle 3 Jahre wird auszugsweise die gesamte Aufgabenerfüllung der Gemeinden geprüft. Diese Prüfung ist der "Rechnungshof" auf kommunaler Ebene.
Für Gemeinden über 4.000 Einwohner macht dies die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), bei Gemeinden unter 4.000 Einwohner das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt. Im Landkreis Freudenstadt haben wir 6 Gemeinden unter 4.000 Einwohner.

Kontakt

Stabstelle Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 1901
Fax 07441 920 991901

Ansprechpartnerin

Iris Erdmann
Telefon 07441 920-1907
Fax 07441 920-991907
Öffnungszeiten

nach Vereinbarung