Wasserrecht

Herstellen und Umgestalten von Gewässern

Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers ist ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
 
Hierbei handelt es sich um folgende Vorhaben:

  • Anlageseen, Teiche und Fischteiche
  • Gewässerverlegung / Gewässerverdolung
  • Gewässerausbau / Renaturierungsmaßnahmen
  • Hochwasserschutzmaßnahmen

Der Antrag auf Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens ist bei der unteren Wasserrechtsbehörde, Landratsamt Freudenstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz - in dreifacher Ausfertigung (bei öffentlichen Vorhabensträger, 2-fach) mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen

Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartner

Petra Bischoff
Telefon 07441 920-5110
Fax 07441 920-995110
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung