Jugendamt

Amtspflegschaften & Amtsvormundschaften

Ein Amtsvormund übernimmt die gesamten Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind. Ein Amtspfleger übernimmt nur Teile der Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind.Die Bestellung zum Amtsvormund oder Amtspfleger erfolgt dabei immer über das Familiengericht.
Das Jugendamt wird dann zum Vormund oder Pfleger bestellt, wenn keine geeignete Person im nahen Umfeld des Kindes die Vormundschaft / Pflegschaft verantwortlich ausüben kann.

Wann wird eine gesetzliche Amtsvormundschaft eingeleitet ?

  • Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge stehen
  • kein Elternteil zur gesetzlichen Vertretung des Kindes berechtigt ist (z.B. bei minderjährigen Müttern)
  • der Familienstand eines minderjährigen Kindes nicht zu ermitteln ist

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