
Bebauungspläne
Zu Bauplanungen der Kommunen, der Straßenbauverwaltung oder des Gewässerbaus auf landwirtschaftlichen Flächen nimmt das Landwirtschaftsamt fachlich Stellung und prüft, inwieweit landwirtschaftliche Belange (Aufgaben und Funktionen der Landwirtschaft, ordnungsgemäße Bewirtschaftbarkeit der Flächen) nachteilig betroffen werden.
Durch die Flächenüberplanungen für die Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sollen die Existenzsicherung und Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Fachliche Grundlage hierfür ist die landwirtschaftliche Flurbilanz, die die landwirtschaftliche Wertigkeit des Acker- und Grünlandes in vier Flurbewertungsstufen darstellt.
Die unterschiedlichen Nutzungsziele der Bauleit-, Infrastruktur - oder Schutzgebietsplanungen in der Fläche sind bei den planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gegeneinander abzuwägen.
Für betroffene Landwirtinnen und Landwirte steht das Landwirtschaftsamt gerne beratend zur Verfügung.