Jugendamt

Erzieherische Hilfen sowie Beratung bei Erziehungsfragen, Trennung, Scheidung und Umgängen

Die Aufgaben des Sozialen Dienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, wonach alle junge Menschen und benachteiligte Personen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden sollen. Das Leistungsspektrum der Unterstützungsmaßnahmen orientiert sich dabei am Sozialgesetzbuch VIII.
Die Hilfeplanung orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien. Die Bedarfsermittlung zu den erzieherischen und sozialpädagogischen Leistungen erfolgt dabei durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes in engem Austausch mit allen Akteuren.

Allgemeine Unterstützung in Erziehungsfragen

Wir unterstützen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche, Stief- und Großeltern, die Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung wünschen, mit folgenden Angeboten:

  • Förderung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten zur besseren Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung
  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

Dabei dienen Ihnen besonders die Familienberatungsstelle in Freudenstadt und die Psychologische Beratungsstelle in Horb als erster Ansprechpartner.

Beratung in Trennungs- und Scheidungsfragen

Wir beraten Mütter und Väter mit ihren Kindern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
Wir unterstützen Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge. Dabei ist uns die angemessene Beteilung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen wichtig.

Beratung in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts

Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge sowie bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dies führt seit 2024 die Familienberatungsstelle durch (Landhausstraße 34, 72250 Freudenstadt, Telefon 07441 920 - 6070)
Unsere Zielgruppe sind Mütter und Väter, die alleine für ein Kind zu sorgen haben, Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern, Väter und Mütter, die ein Umgangsrecht haben oder andere umgangsberechtigte Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet.

Bei gerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten wirken wir in Familiengerichtsverfahren mit. Ziel ist eine Beratung der Personensorgeberechtigten unter Einbezug des Kindeswohlinteresses.

Unterstützungen und Hilfen zur Erziehung

Das Jugendamt bietet Familien, Eltern, Kindern und Jugendlichen individuelle Hilfen, die den jeweiligen Bedarfen entsprechen. Hierzu zählen die Hilfen des SGB VIII. Der Bedarf wird durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes festgelegt. Hierzu findet ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten statt. 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Heimmaßnahmen & Betreutes Wohnen
  • Unterbringung in Pflegefamilien
  • Soziale Gruppenarbeiten
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Mutter-Kind-Einrichtungen
  • Versorgung in Notsituationen
  • u.v.m.

Hilfe & Schutz in Akutsituationen für Kinder und Jugendliche

Das Jugendamt hat den gesetzliche Auftrag, Kinder die, vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden, zu schützen. Das Jugendamt ist dabei zuständig für die Überprüfung von Mitteilungen über mögliche Gefährdungen und deren Bearbeitung. In Notfällen ist das Jugendamt berechtigt zu Inobhutnahmen und der Herausnahme von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Schutzes für die Kinder und Jugendlichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Kontakt

Jugendamt
Landhausstraße 32 + 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-6001
Fax 07441 920-6099

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich entweder an unser Sekretariat unter
07441 920 6001 07441 920 6003
oder direkt an die zuständigen Bezirkssozialarbeiter (85 KiB).