
Fachlich begleitende Beratung zur Flurneuordnung
Die Verfahren der Flurneuordnung dienen zur Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse in der Flur und im Wald. Hierzu gehören Maßnahmen zur Bodenneuordnung, Ausbau des Wegenetzes, Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten und auch Maßnahmen der Landschaftspflege.
Im Vorfeld des Verfahrens, wie auch zu den Planungen, macht das Landwirtschaftsamt Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der örtlichen Situation der Landwirtschaft bzw. der Flurstruktur. Die geplanten Vorhaben werden mit dem betroffenen Grundstückseigentümern (Teilnehmergemeinschaft) besprochen.
Im Landkreis Freudenstadt laufen derzeit 14 Flurneuordnungsverfahren. Mehr darüber erfahren Sie auf den Seiten der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw.