Jugendamt

Kreisjugendreferat

Das Kreisjugendreferat fungiert als Schnittstelle von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamtlichen, Jugendlichen selbst, sowie der Verwaltung und Politik. Ebenso ist es die Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen, um deren Rahmenbedingungen und Infrastrukturen zu verbessern. Neben der Sensibilisierung für die Belange von Kindern und Jugendlichen steht ebenso die Förderung des Ehrenamts sowie die Ausrichtung des Landkreises in einen kinder- und familienfreundlichen Landkreis im Vordergrund. Somit verfolgt es den Auftrag, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis zu erhalten, zu fördern und weiter zu entwickeln.In diesem Sinne steht das Kreisjugendreferat allen Beteiligten als neutrale Fachperson für alle Fragen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung und entwickelt gemeinsam regionale, passgenaue Angebote vor Ort. Es leistet Fachberatung und Vernetzungsarbeit, übernimmt planerische Aufgaben und stellt vielfältige Serviceangebote zur Verfügung.

Angebote für Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit

  • Kostenlose Fachberatung zur Unterstützung und Begleitung im Alltag, z.B. zur Situations- und Problemanalyse, zur Unterstützung bei der Angebotsplanung, zur Sicherung und Entwicklung von Qualitätsstandards
  • Kreisweiter kollegialer Fachaustausch und Vernetzung von kommunalen Jugendreferaten und Jugendsozialarbeit an Schulen sowie Fachtage, Quali-Module und Workshops zu Themen aus dem pädagogischen Alltag
  • Auskünfte und Information zu Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten, Literatur, Materialien, Referent*innen, Weiterbildungsmöglichkeiten.

Angebote für Kommunen & freie Träger sowie Förderrichtlinien

  • Beratung und Information zu Themen und Anliegen der Jugendarbeit vor Ort
  • Kreisweite Vernetzungs- und Austauschtreffen der kommunalen Jugendreferate und Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Unterstützung bei Planungsprozessen und bei Initiierung kommunaler Netzwerke, fachliche Beratung und Begleitung, bspw. bei Jugendbeteiligung
  • Personalkostenförderung kommunale Jugendarbeit, Mobile Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Stellungnahmen für Landeszuschüsse
  • Schulungen für Vereine und Verbände: präventiver Kinder- und Jugendschutz
  • Kinder - und Jugendbeteiligung: Fachberatung bei der Umsetzung des §41a GemO mit den Kommunen und Jugendinitiativen sowie Koordination des Jugendpolitiktages 2023 und des Pilotprojektes JugendDialog. 
    Die Jugend ist die Stimme der Zukunft. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, sich aktiv an politischen Prozessen und Entscheidungen zu beteiligen. In unserem Landkreis setzen wir uns dafür ein, die Jugendbeteiligung zu fördern und junge Menschen in ihrem Engagement zu unterstützen.

Am 16.11.2020 hat der Kreistag die neuen Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen neu gefasst. Diese treten zum 01.01.2021 in Kraft.
Alle Antragsformulare zur Personalförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Freudenstadt sind bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres zu stellen.

Folgende Formulare stehen hierfür bereit:

Angebote für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene

  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: In Schulen und im Freizeitbereich gibt es Ansprechpartner, die über die Städte und Gemeinden oder die Schulträger speziell für die Belange der Kinder und Jugendlichen angestellt sind.
  • Auskünfte und Information zum präventiven Kinder- und Jugendschutz
  • Kinder - und Jugendbeteiligung: Fachberatung bei der Umsetzung des §41a GemO mit den Kommunen und Jugendinitiativen sowie Koordination des Jugendpolitiktages 2023 und des Pilotprojektes JugendDialog. 
    In einer Zeit, in der die Jugend oft als die Stimme der Zukunft bezeichnet wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, sich aktiv an politischen Prozessen und Entscheidungen zu beteiligen. In unserem Landkreis setzen wir uns dafür ein, die Jugendbeteiligung zu fördern und junge Menschen in ihrem Engagement zu unter-stützen.

Jugenddialoge auf Kreisebene – der Landkreis als wichtiger Akteur der Jugendbeteiligung
Unser Landkreis nimmt die Belange der Jugendlichen sehr ernst. Das Kreisjugendreferat setzt sich dafür ein, dass junge Menschen eine Stimme haben und dass ihre Anliegen Gehör finden. Jugendbeteiligung in unserem Landkreis und den Kommunen wächst stetig, und wir sind fest entschlossen, diesen Weg weiterzugehen.
Dabei scheint die Landkreisebene für junge Menschen zunächst kaum relevant und greifbar, gleichzeitig gibt es einige für sie aber sehr relevante Themen, die auf dieser Ebene mitgestaltet werden, insbesondere die Themen Mobilität/ÖPNV und Bildung/Schulstandorte.

In einem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg geförderten Projekt, an dem sich mehrere Landkreise in Baden-Württemberg beteiligen, sollen über einen Projektzeitraum von zwei Jahren Jugendbeteiligungsformate auf Landkreisebene initiiert, erprobt, evaluiert und bestenfalls verstetigt werden. Am Ende soll ein nachhaltiges Konzept entstehen, dass die Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene vernetzt und mit den Dialog- und Beteiligungsformaten auf kreisebene zusammenführt.
Die Umsetzung des Jugendpolitiktag am 30.11.2023 unter Einbeziehung der Kommunen ist der Grundstein für ein nachhaltiges Beteiligungskonzept. Es bietet jungen Menschen den Rahmen, sich aktiv an der Planung und Umsetzung von Entwicklungsthemen zu beteiligen, um die Rahmenbedingungen und die Lebensqualität für junge Menschen weiter zu entwickeln, zu verbessern und sich mit den zentralen Herausforderungen von Jugendbeteiligung im ländlichen Raum auseinander zu setzen.
Weitere Infos zum landesweiten Pilotprojekt JugendDialog gibt es unter https://jugenddialog-landkreise.de/

Fachberatung für Kinder- und Jugendbeteiligung Mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Einführung des §41a im Jahr 2015 wurden die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen deutlich gestärkt. Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe, der sich viele Kommunen auch auf unterschiedlichste Weisen widmen. Das Kreisjugendreferat unterstützt dabei:

  • Jugendbeteiligung nach § 41a GemO BW: Moderation von Jugendbeteiligungsveranstaltungen, Etablierung eines Jugendbeteiligungskonzepts, Begleitung vor Ort im Jugendbeteiligungsprozess
  • Jugendbeteiligung bei Bauvorhaben: Prozessbegleitung bei Neugestaltungen oder Bauvorhaben wie z.B. Spielplätze, MTB-Trails, Neubaugebiete, Neubau und Renovierungen von z.B. Gemeinde- oder Jugendhaus, Entwicklung passgenauer Beteiligungsformate
  • Jugendbeteiligung in Planungsprozessen: Gemeindeentwicklungskonzept, Bebauungspläne, Beteiligungshaushalt, Entwicklung eines Bürgerbudgets, Jugendfond, Jugendbeteiligung bei der Erarbeitung einer kommunalen Präventionsstrategie
  • Jugendbeteiligung in der hauptamtlichen Jugendarbeit: Prozessbegleitung von Fachpersonal und Gemeinderäten im Bereich kommunaler Jugendbeteiligung gemäß § 41 a GemO BW, Unterstützung in etablierten Beteiligungsformaten wie z.B. kooperativen Jugendbeteiligungsprojekten mit Kommunalpolitik, Schulen etc. Möglichkeit der Rückkopplung von kreisweiten Themen auf Kreisebene
  • Jugendbeteiligung in der ehrenamtlichen Jugendarbeit: Prozessbegleitung von selbstverwalteter Jugendräumen im Bereich Jugendbeteiligung. Enge Kooperation mit dem Kreisjugendring Freudenstadt
  • Jugendbeteiligung im Sozialraum: Prozessbegleitung bei Nutzungskonflikten, öffentlicher Nahverkehr, Schulwegplanung, Jugendbeteiligung als präventive Maßnahme, Jugendbeteiligung bei kulturelle Veranstaltungen z.B. bei Weinfesten, Fasnet. Hier entstehen Synergieeffekte zu anderen Schwerpunkten des Kreisjugendreferat - Jugendschutzprojekt HaLT

Angebote für Eltern & Familien

  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: In Schulen und im Freizeitbereich gibt es Ansprechpartner, die über die Städte und Gemeinden oder die Schulträger speziell für die Belange der Kinder und Jugendlichen angestellt sind.
  • Auskünfte und Information zur Aufsichtspflicht, Arbeitsschutz, Jugendschutzgesetz, Infos zu HaLT oder allen anderen Jugendschutz- und Präventionsprojekten im Landkreis finden Sie hier.
  • Stellungnahmen Arbeitsschutzgesetz §6

Weiterführende Links & Downloads

Kontakt

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Telefon 07441 920-6001
Fax 07441 920-6099

Ansprechpartnerin

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Sachgebietsleitung

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