Jugendamt

Kindertagesbetreuung

Die Kinderbetreuung stellt einen zentralen Baustein in der heutigen Gesellschaft dar. Zum einen ermöglicht diese Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zum Anderen werden durch die sozialen Interaktionen die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt. Bereits seit 1996 gibt es daher für 3-jährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit 2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr.

Eltern sollten sich bei der Betreuung ihres Kindes rechtzeitig Gedanken machen über die Form, die Kosten und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze um sich dann konkret und frühzeitig (mindestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn) mit den jeweiligen Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen.

Kindertagespflege

Tagesmutter oder Tagesvater gesucht?
Möchten Sie, dass Ihr Kind in von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut wird, dann wenden Sie sich an den Tageselternverein Landkreis-Freudenstadt .
Der Tageselternverein ist im Landkreis Freudenstadt für die Beratung, Begleitung und Vermittlung von Tagespflegepersonen zuständig. Auf der Homepage des Tageselternvereins finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kindertagespflege und die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Fachkraft in Freudenstadt oder Horb.
 
Selbst Tagesmutter oder Tagesvater werden?
Haben Sie selber Interesse als Tagespflegeperson tätig zu sein, können Sie bei der für Sie zuständigen Fachkraft des Tageselternvereins einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, und sich umfassend zu den Voraussetzungen und zur Qualifizierung beraten lassen.
In allen Fragen zu persönlichen und formalen Eignungskriterien zur Ausübung einer Tagespflegetätigkeit und zur Geeignetheit der Wohnung berät Sie zudem der Kindertagespflegedienst des Jugendamtes. Das Jugendamt stellt die Eignung einer Tagespflegeperson fest und erteilt die Pflegeerlaubnis. Zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege werden Eltern und Tagespflegepersonen prozesshaft beraten und begleitet.

Kindertageseinrichtungen

Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung? In den Städten und Gemeinden im Landkreis Freudenstadt stehen Ihnen unterschiedliche Angebote mit vielfältigen pädagogischen Konzepten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen sind dabei sehr unterschiedlich und hängen vom örtlichen Bedarf ab. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig zu informieren und sich über das Anmeldeverfahren vor Ort zu erkundigen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen die jeweiligen Kindertageseinrichtungen und Vertreter der Träger, Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben. Diese können abhängig sein von

  • der Betreuungszeit,
  • der Anzahl der Kinder in der Familie und
  • bei manchen Trägern vom Einkommen der Eltern.

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei den Elternbeiträgen? Nähere Infos finden Sie hier.

Hilfe & Schutz in Akutsituationen für Kinder und Jugendliche

Kinderschutz geht uns alle an!
Das Jugendamt hat den gesetzliche Auftrag, Kinder, die vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden, zu schützen. Dieser gesetzliche Auftrag liegt jedoch nicht alleine beim Jugendamt. § 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, verdeutlicht jedoch auch die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreibt Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.
So bleibt es die Aufgabe von jedem einzelnen Mitbürger zu handeln, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind.

Nähere Informationen hierzu finden Personen, die in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen tätig sind, hier.

Kontakt

Jugendamt
Landhausstraße 32 + 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-6001
Fax 07441 920-6099

Ansprechpartnerin

Kindertagespflege:
Für einen geeigneten Platz wenden Sie sich bitte an den Tageselternverein.
Bei einem Anliegen auf Koordinationsebene wenden Sie sich bitte an:

Sabine Winter-Fieler
Telefon 07441 920-6016
Fax 07441 920-996016
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Kindertageseinrichtungen:
Für einen geeigneten Platz wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde oder Stadt.
Sie sind eine Gemeinde oder Stadt und haben ein Anliegen auf Koordinationsebene? Hierfür ist Ihr Ansprechpartner:

Daniela Pfau

Sachgebietsleitung

Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6014
Fax 07441 920 996014
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung