Jugendamt

Präventiver Kinder- & Jugendschutz

Prävention setzt im Vorfeld potenzieller Gefährdungen an. Dabei geht es hauptsächlich um die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Basis für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellen.
Der Auftrag im Kinder- und Jugendschutz richtet sich somit an alle, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen befasst sind oder durch ihr Handeln und durch ihre Entscheidungen das gesellschaftliche Zusammenleben gestalten und beeinflussen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Beratung über Themen des Kinder- und Jugendschutzes (z. B. Medien, Gewalt, Jugendschutzgesetz)
  • pädagogische Angebote für Eltern, Haupt- und Ehrenamt
  • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen, in denen die Belange von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen
  • Projektarbeit

Schutzauftrag in Vereinen & Verbänden: erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Umsetzung des § 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche)
Am 01.01.2012 wurde das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Mit diesem Gesetz ergibt sich eine Änderung für alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind:Das Bundeskinderschutzgesetze besagt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben. Das Jugendamt Freudenstadt bietet nachfolgend alle nötigen Informationen und Anträge hierzu, um Ehrenamtliche und Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden dabei zu unterstützen, diese neue Regelung umzusetzen. Wer ist davon betroffen?Betroffen sind alle Ehrenamtliche und Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden die in ihrer Tätigkeit Kinder- und Jugendliche betreuen. Verfahrensablauf1. Schritt:Sie, als in der Jugendarbeit tätiger Verein / Verband, Kirche bzw. sonstige Initiative Gruppierung (im folgenden Verein genannt) schließen mit dem Jugendamt des Landkreises Freudenstadt eine Vereinbarung des § 72a SGB VIII ab.

2. Schritt:Mit Hilfe eines der beiden Prüfschemen können Sie überprüfen, ob für ehrenamtliche Tätigkeit die Einsichtnahme in ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich ist.

3. Schritt:Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses durch den Ehrenamtlich Tätigen. Hierzu ist die Bestätigung des Vereinsvorstands über die ehrenamtliche Tätigkeit notwendig.Muster für eine Bescheinigung für die Gebührenbefreiung (16 KiB) Vorlage dieser Bestätigung bei der Wohnsitzgemeinde und Beantragung eines erweiterten FührungszeugnissesFührungszeugnis wird persönlich dem Antragsteller zugestellt 4. Schritt:Nachdem der Ehrenamtliche das Führungszeugnisses erhalten hat wird dies zur Einsichtnahme z.B. beim Vorstand des Vereins (wird vom Verein bestimmt wer, die Führungszeugnisse einsieht) vorgelegt.Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.Der Vorstand dokumentiert dann die Vorlage des polizeiliches Führungszeugnisses - Dokumentationsblatt für den Verein bezüglich der Einsichtnahme in das Führungszeugnis (59 KiB)Das Führungszeugnis ist 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.Jedes Neumitglied ab einem Alter von 14 Jahren, das Kinder und Jugendliche betreut, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.Die Kontrolle des jeweiligen Mitglieds muss alle 5 Jahre erfolgen. 5. Sonstiges:Es ist möglich, dass sich Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit spontan und kurzfristig ergeben. Da die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses in der Regel einige Wochen dauern kann, sollte im Vorfeld der Maßnahme zumindest eine Selbstverpflichtungserklärung von der ehren- oder nebenamtlichen Person abgegeben werden. Die Selbstverpflichtungserklärung ersetzt nicht das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses.

Erforderliche UnterlagenPass oder PersonalausweisBestätigung des Vereins zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a Abs. 2 BZRG KostenDas erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige gebührenfrei. Mit der Bestätigung des Vereins können Sie das erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gebührenfrei beantragen.

Informationsveranstaltungen des Jugendamtes im Kinder- & Jugendschutz

Alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Projekte im Landkreis Freudenstadt

"HaLT - Hart am Limit" ist ein bundesweites Suchtpräventionsprojekt, das aus zwei Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Entwickelt wurde es 2002 von der Villa Schöpflin - Zentrum für Suchtprävention.
HaLT will ...

  • ... Jugendliche, aber auch Erwachsene für das Thema „Riskanter Alkoholkonsum im Kindes- und Jugendalter“ sensibilisieren.
  • ... dem riskanten Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen früh und präventiv entgegenwirken.
  • ... Eltern, LehrerInnen, TrainerInnen und anderen Bezugspersonen ihre Vorbildfunktion bewusstmachen.
  • ... den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im öffentlichen Raum fördern und sich für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes einsetzen (bei Festveranstaltungen, Vereinsfeiern, Schulausflügen, im Einzelhandel und in der Gastronomie etc.).

Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche während einer stationär behandelten Alkoholvergiftung angesprochen. Zusätzlich zu dieser freiwilligen Einzelberatung, die auch den Eltern angeboten wird, erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem riskanten Konsumverhalten im Rahmen eines ebenfalls freiwilligen Gruppenangebotes sowie Abschlussgespräche.Neben der Zusammenarbeit mit den Kliniken gibt es weitere Schnittstellen, um Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum frühzeitig zu erreichen, z. B. über die Jugendberufshilfe, Ärzte, die Schulsozialarbeit oder die Justiz.
Der proaktive Projektbaustein setzt auf eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern. In kommunalen Präventionsnetzwerken soll mit Hilfe von HaLT die Verantwortung für vorbildliches Verhalten und eine Kultur des Hinsehens gefördert, durch Aufklärung und Information zu riskantem Alkoholkonsum, dem Jugendschutz sowie Hilfestellung geben bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen in Schulen, Vereinen, dem Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Festveranstaltungen.
Weitere Informationen und Materialien über das HaLT-Projekt finden sie hier:

  • Reaktiv:Diakonische Bezirksstelle FreudenstadtFachstelle Sucht                                                                                     Justinus-Kerner-Straße 1072250 FreudenstadtTel: 07441 91569 - 40Mail: diakonie@diakonie-fds.de                                                         www.diakonie-fds.de
  • Proaktiv:Landratsamt FreudenstadtKreisjugendreferatLandhausstraße 34                                                                               72250 FreudenstadtTel: 07441 920 - 6089E-Mail: becht@kreis-fds.de                                                                  www.kreis-fds.de

Jugendschutz zeigt sich nicht nur in einer aktiven Gefahrenabwehr sondern bedarf einer Vielzahl an präventiven Unterstützungsmechanismen. Die Projekte werden von einer Vielzahl an Behörden und Trägern durchgeführt.  Alle Projekte im Landkreis finden Sie hier (538 KiB).

Weiterführende Links

Kontakt

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Landhausstraße 32 + 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-6001
Fax 07441 920-6099

Ansprechpartnerin

Magdalena Becht

Sachgebietsleitung

Landhausstraße 32 + 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-6089
Fax 07441 920-996089