Schuldner- und Insolvenzberatung

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Jahresbericht 2022

Hilfe aus der Schulden-Krise

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und man sich nicht mehr zu helfen weiß. Aus bereits seit längerer bestehender Verschuldung entwickelt sich im Laufe der Zeit eine Überschuldung. Nach Abzug der festen Kosten bleibt nicht mehr genügend Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes übrig, was auf Dauer zu einem Zusammenbruch des ohnehin schon sehr dünnen Finanzgerüstes führt.

Ursachen für Verschuldungen sind vielfältig, jedoch nicht immer auf eigenes Verschulden zurückzuführen, auch Arbeitslosigkeit, Krankheit, aber auch familiäre Ereignisse wie Familiengründung, Scheidung oder Tod eines Angehörigen können hierzu führen.

Die Schuldnerberatung ist kostenlos für Einwohner des Landkreises und es besteht Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden. Informationen werden ausschließlich nur mit Zustimmung des Ratsuchenden an Dritte weitergegeben. 

Die Schuldnerberatung hat selbst keine finanziellen Mittel, um Schulden zu übernehmen.

Es erfolgt keine Beratung Selbstständiger.

Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung

Ziel der Schuldnerberatung ist es, gemeinsam mit den Menschen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. Wege aufzuzeigen, mit Schulden leben zu können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein. Vor allem der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung und vergleichbare Notlagen sollen vermieden werden.

Zu den Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatung gehören:
  • Zusammenstellen, Ordnen und Aktualisieren der Schuldenunterlagen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen
  • Schaffen eines Überblicks über Einnahmen und Ausgaben (Aufstellen eines Haushaltsplanes)
  • Prüfung, ob alle gesetzlichen Sozialleistungen ausgeschöpft werden
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erstellen eines realisierbaren Sanierungskonzeptes
  • Beraten und Durchführen von Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Ausstellen von Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonten

Die Ratsuchenden müssen ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und dürfen keine neuen Schuldverpflichtungen eingehen. Voraussetzung für das Tätigwerden der Schuldnerberatungsstelle ist aktive Mitarbeit und das Einhalten von Vereinbarungen. 

Weitere Hilfen und Informationen

Kontakt

Sozialamt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 6101
Fax 07441 920 996101

Ansprechpartner

BuchstabenJ-Z

Tatjana Dietz
Telefon 07441 920-6115
Fax 07441 920-996115

Buchstaben
A-I

Beate Jeric
Telefon 07441 9206138
Fax 07441 920996138