Wasserschutz

Wasser ist unser wichtigtes Lebensmittel. Es ist neben dem Boden und der Luft besonders zu schützen.
 
Zu den Aufgaben des Landwirtschaftsamtes gehört eine umfassende Wasserschutzberatung, die zahlreiche weitere gesetzliche Vorgaben z. B. des Wasserhaushaltsgesetzes, des Wassergesetzes, der Düngeverordnung und der Düngemittelverordnung, des Pflanzenschutzgesetzes oder der Verordnung zur Lagerung wassergefährdender Stoffe beinhaltet.
 
Wasserschutzgebiete im Landkreis Freudenstadt
 

Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)

Die SchALVO, die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in der Fassung vom 20. Februar 2001 (GBI. S. 145), ist eine Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten. Zweck der SchALVO ist der Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Bereits vorhandene Belastungen des Grundwassers sollen beseitigt und schnellstmöglich nitratbelastete Grundwasservorkommen saniert werden. Daneben sollen mikrobielle Verunreinigungen vermieden werden. Daher wird die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung zum Schutz des Grundwassers eineschränkt. Die Umsetzung der vielfältigen Regelungen der SchALVO, Beratung und Kontrollen ist Hauptaufgabe der Wasserschutzberatung des Landwirtschaftsamtes.

Merkblätter

Merkblatt SchALVO - Umweltgerechte Landbewirtschaftung (538 KiB) - Stand 2008

Merkblatt zur Wasserrahmenrichtlinie (2 MiB) - Stand 06/2011

Merkblatt zur Zwischenlagerung Festmist und Silage (202 KiB) - Stand 10/2022

Kontakt

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Ihlinger Straße 79
72160 Horb a.N.
Telefon 07451 907 5401
Fax 07451 907 5499

Ansprechpartner

Simon Gollor
Telefon 07451 9075422
Fax 07451 907995422