
Jugendamt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Abwicklung der Leistungen der Jugendhilfe zuständig. Zur Einleitung einer Jugendhilfemaßnahme muss zuerst die Zuständigkeit und der Bedarf geprüft werden. Die Bedarfsermittlung zu den erzieherischen und sozialpädagogischen Leistungen erfolgt u.a. durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes.
Aufgaben
Wir sind zuständig für die finanzielle Abwicklung folgender Leistungen der Jugendhilfe:
- Kosten für ambulante, teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen
- Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege)
- Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge
- Versorgung in Notsituationen
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Basis für Kostenersatz & Zuständigkeiten
Beiträge für Kindertageseinrichtungen
Das Jugendamt kann den Kostenbeitrag für Kindertageseinrichtungen ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung für Eltern nicht zuzumuten ist.Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe des Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort.