Landratsamt-Wegweiser
Erster Landesbeamter
Beschreibung
Der Erste Landesbeamte ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Landrats in der Leitung des Landratsamts als Behörde des Landkreises und als staatliche untere Verwaltungsbehörde. Er ist Beamter des Landes Baden-Württemberg und wird vom Land im Benehmen mit dem Landrat bestellt.
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