Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Abfallentsorgung und Müllgebühr

Die Abfallentsorgung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde/ Ihres Abfallwirtschaftsbetriebs näher informieren.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Für viele Abfallarten gibt es besondere Bestimmungen, beispielsweise:

Altpapierentsorgung

Altpapier umfasst Zeitungen, Prospekte, Illustrierte, Büroaltpapier und meist auch Pappen und Kartonagen. Dieses kann je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises entweder über die Altpapierabfuhr abgeholt oder zu örtlichen Altpapiercontainern oder Wertstoffhöfen gebracht werden.
In vielen Kommunen werden separate Abholungen von Papier angeboten, die teilweise noch durch Sammelaktionen örtlicher Vereine ergänzt werden.

Wilder Müll

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen und an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden ("Littering"). Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein.
Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden.

Informationen zur Entsorgung weiterer Müllarten (z.B. Bioabfall, Problemstoffe, Elektroaltgeräte, Glas, Verpackungen, Batterien, Altkleider oder Sperrmüll) finden Sie in den zugehörigen Leistungen.

Freigabevermerk

09.04.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

E-Mail-Postfach für verschlüsselte elektronische Kommunikation

Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

Anfahrt

Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Freudenstadt

IBAN

DE58 6425 1060 0000 0000 86

BIC

SOLADES1FDS

Postbank Stuttgart

IBAN

DE06 6001 0070 0004 5857 05

BIC

PBNKDEFF

Umsatzsteuer-ID

DE144250325