Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen.

Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären. Diese beinhalten sowohl Mindestanforderungen an die Haltung, weiterführende Informationen in Leitlinien als auch Pflichten zur Registrierung einer Tierhaltung, Dokumentationspflichten und Hinweise zu Impfungen und Meldepflichten.

Bei konkreten weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.

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