Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Dokumente und Visa

Reisen innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich der Inhaber Ihres Flugtickets sind.

In einigen EU-Staaten können Sie auch mit einem nicht mehr gültigen Reisepass einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, wie lange ein Reisepass in Ihrem Urlaubsland abgelaufen sein darf.

Achtung: Auch wenn ein Staat die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass gestattet, kann Ihnen von Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist beziehungsweise informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen.

Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen Sie auch die Einreisebestimmungen Ihrer Transitländer beachten.

Reisen in Nicht-EU-Staaten

Welche Reisedokumente Sie bei Reisen in Nicht-EU-Staaten benötigen beziehungsweise welche Gültigkeitsdauer diese haben müssen, hängt von den Bestimmungen Ihres Reiselandes ab.

Für manche Länder benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger für die Einreise ein Visum. Beachten Sie, dass Sie in manchen Ländern auch nur für die Durchreise ein "Transitvisum" benötigen.

Manche Staaten können Ihnen die Einreise verweigern, wenn sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise mit einem Einreisestempel aus Israel. Für solche Fälle können Sie sich einen Zweitpass ausstellen lassen.

Besondere Einreisebestimmungen gelten für die USA.

Von allen Reisedokumenten, Fahrzeugpapieren und Tickets, die Sie auf Ihrer Reise mitführen, sollten Sie Kopien anfertigen und diese getrennt vom Original aufbewahren. Im Fall von Verlust oder Diebstahl der Originale kommen Sie so schneller an Ersatzpapiere.

Sie können auch Kopien Ihrer Reisedokumente, Fahrzeugpapiere und Tickets im Dokumentensafe Ihres Servicekontos, für das Sie sich im Serviceportal registirert haben, elektronisch ablegen. So müssen Sie sich nur Ihre Zugangsdaten merken und haben im Bedarfsfall jederzeit von allen Orten aus über das Internet Zugriff auf Ihre Unterlagen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.01.2019 freigegeben.

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

E-Mail-Postfach für verschlüsselte elektronische Kommunikation

Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

Anfahrt

Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Freudenstadt

IBAN

DE58 6425 1060 0000 0000 86

BIC

SOLADES1FDS

Postbank Stuttgart

IBAN

DE06 6001 0070 0004 5857 05

BIC

PBNKDEFF

Umsatzsteuer-ID

DE144250325