Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Eingliederung in Baden-Württemberg

Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, dass sich dauerhaft und rechtmäßig zugezogene Personen rasch in die Gesellschaft integrieren können. Verständnis füreinander setzt jedoch die Möglichkeit der Verständigung voraus. Erst dann können die bereits hier wohnenden und die zuziehenden Menschen aufeinander zugehen. Die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer Integration.

Spätaussiedlern stehen in Deutschland verschiedene Angebote zur Integration zur Verfügung.

Vertiefende Informationen

In den Kapiteln "Finanzielle Hilfen für Familien" und "Steuerliche Vergünstigungen für Familien" der Lebenslage Familie und Kinder finden Sie Informationen über staatliche Unterstützungen, die Sie als Eltern in Anspruch nehmen können.

Freigabevermerk

29.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

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Postanschrift

Postfach 620
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Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
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Freitag 08:00-12:30
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Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
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Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
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Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

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