Lebenslagen

Landratsamt Freudenstadt

Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen.

Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten.

Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.

Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Hausanschrift

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441 920-0
Telefax: 07441 920-999900
E-Mail: post@kreis-fds.de

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Postanschrift

Postfach 620
72236 Freudenstadt

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Öffnungszeiten

Landratsamt
Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung
Zulassungsstellen
Montag 08:00-12:00
14:00-15:30
Dienstag 08:00-15:30
Mittwoch 08:00-12:30
Donnerstag 08:00-12:00
14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30

Nach Bedarf unserer Kunden haben die Ämter unterschiedliche Öffnungszeiten - bitte informieren Sie sich auf den Ämter-Seiten.

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