
Mitteilung über Zuschlagserteilung bei beschränkter Ausschreibung (§ 20 Abs. 3 VOB/A)
Angebotsfrist: 02.05.2022, 12:00 Uhr
Das Recht zur Teilnahme am Verfahren ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist, bei denen mindestens 30 Prozent der Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind (§ 118 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) und die im Falle des Zuschlags mindestens einen schwerbehinderten Menschen in der Präge- und Verkaufsstelle einsetzen werden.