
Kfz-Zulassungsbehörde
Zulassungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen
Wir wollen Sie in Freudenstadt oder in unserer Außenstelle in Horb am Neckar kompetent bedienen und Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat behilflich sein.
Onlinedienste
- Wunschkennzeichen reservieren
- Online Außerbetriebsetzung (iKfz) und Online Zulassung (iKfz Stufe 3)
- Berechnung der Kfz.-Steuer
- SEPA-Mandat zum online ausfüllen
- Internetseite der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer - Privatpersonen
- Internetseite der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer - Unternehmen
Hinweis zu den aktuellen Öffnungszeiten:Die Kfz-Zulassungsstellen in Freudenstadt und Horb a. N. sind zu den genannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig!
Weitere Informationen
Aktuelles
- Seit dem 19.02.2018 sind als Unterscheidungszeichen neben FDS und HOR auch die Unterscheidungszeichen HCH und WOL verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass bei:
HCH nur die Kombinationen YQ, QY, YV, VY und ZQ jeweils von 100 bis 999 und bei
WOL nur die Kombinationen A, B, C, D und E jeweils von 9000 bis 9999
erhältlich sind.
- Hinweise zu den internetbasierten Zulassungsvorgängen uns sonstige Änderungen ab dem 01.10.2019 (181 KiB)
- Weitere Informationen zu i-Kfz auf der Internetseite des BMVI
- Hinweise zur internetbasierten Wiederzulassung ab dem 01.10.2017 (55 KiB)
- Hinweise zur Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens ab dem 01.10.2017 (64 KiB)
- Kennzeichenmitnahme bei Umzug (51 KiB)
- Förderung "Elektromobilität" (Umweltbonus)
- Aufgrund der hohen Kundenfrequenz ist die telefonische Erreichbarkeit der beiden Zulassungsstellen zeitweise eingeschränkt. In diesen Fällen senden Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail an:
kfz-zulassung@kreis-fds.de
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Herzlichen Dank. - Die 3. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist am 23.03.2017 verkündet worden. Danach dürfen u. a. seit dem 01.10.2017 H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombiniert werden.
- Seit dem 01.03.2007 müssen alle Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und keine vom Fahrzeughersteller ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) besitzen - wie zum Beispiel Importfahrzeuge - von uns identifiziert werden. Diese Fahrzeuge müssen deshalb bei der Kfz.-Zulassungsbehörde vor der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und bei der Zulassung vorgeführt werden.
Auf die Vorführung kann verzichtet werden, wenn für das betreffende Fahrzeug bereits eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wurde.
Formulare und Merkblätter
- Zulassungsantrag / Zulassungsantrag mit Vollmacht (244 KiB)
- SEPA-Mandat (103 KiB)
- Antrag Kurzzeitkennzeichen (51 KiB)
- Antrag Ausfuhrkennzeichen (55 KiB)
- Verlusterklärung (688 KiB)
- Welche Unterlagen benötigt man zur Fahrzeugzulassung oder zur Außerbetriebsetzung (118 KiB)
- Sonstige wichtige Hinweise für die Fahrzeugzulassung (36 KiB)
- Kundeninformation zur internetbasierten Wiederzulassung (55 KiB)
- Kundeninformation zum Kurzzeitkennzeichen (64 KiB)
Zu welchem Thema möchten Sie mehr wissen?
- Ausfuhrkennzeichen
- Feinstaubplakette beantragen
- Grünes Kennzeichen
- Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
- Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten ersetzen
- Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung für behinderte Menschen
- Kurzzeitkennzeichen
- Namensänderung
- Oldtimerkennzeichen "H"
- Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderungen
- Umschreibung mit Halterwechsel
- Umschreibung ohne Halterwechsel
- Verkauf eines Kraftfahrzeugs
- Wechselkennzeichen
- Wiederzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II nach Verlust neu beantragen
- Rotes Oldtimerkennzeichen
Datenschutz
- Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO (80 KiB)
- Informationen nach Art. 14 EU-DSGVO (81 KiB)