Informationen für Unternehmen

Das Coronavirus ist eine besondere und ernsthafte Herausforderung für unsere Gesellschaft. Das oberste Ziel im Moment ist es, den Verlauf der Pandemie zu verlangsamen und hinauszuzögern (#flattenthecurve). Dies erfordert jedoch umfangreiche, teils noch nie dagewesene und weitreichende Maßnahmen, die in allen Bereichen unserer Gesellschaft deutlich spürbar werden. Auch die Betriebe und Unternehmen, egal ob kleiner Handwerksbetrieb oder großer Weltmarktführer, stehen in diesem Zusammenhang vor enormen Herausforderungen. Um Sie bei entsprechenden Entscheidungen zu unterstützen, haben wir im Folgenden einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zahlreiche Links angegeben sind, um Ihnen die aktuellsten Informationen bieten zu können.

Maßnahmen für Unternehmen und deren Beschäftigte

Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Landratsamt Freudenstadt hat eine Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus erlassen.
Die Allgemeinverfügung kann hier abgerufen werden.  (275 KiB)

Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Arbeitgeber oder Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen bei Anordnung einer Quarantäne per Antrag Verdienstausfall geltend machen; ebenso erwerbstätige Sorgeberechtigte, die einen Verdienstausfall erleiden, weil Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden.Rückwirkend zum 1. Februar 2020 wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von entsprechenden Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56, 57 und 58) von den Gesundheitsämtern auf die Regierungspräsidien übertragen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe die zuständige Stelle.
Auf der Internetplattform www.ifsg-online.de finden Sie neben dem Antragsformular nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Sofern Sie Ihren Antrag bereits beim Landratsamt Freudenstadt eingereicht haben, werden wir ihn an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiterleiten. Die entsprechende Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie hier.
Betroffene im Regierungsbezirk Karlsruhe können bei Fragen per E-Mail an entschaedigung-ifsg@rpk.bwl.de oder telefonisch unter 0721 926-8828 Kontakt zur Hotline aufnehmen.
Für den Fall, dass Sie die Anordnung des Gesundheitsamtes Freudenstadt zur häuslichen Isolation in schriftlicher Form benötigen, bitten wir Sie, folgendes Datenblatt vollständig auszufüllen und uns per E-Mail an gafds@kreis-fds.de zukommen zu lassen.

Verhalten bei Kontakt mit infizierten Personen

Beschäftigte, die Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten vom Arbeitgeber aufgefordert werden, generell Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und sich stattdessen unverzüglich telefonisch mit dem Hausarzt oder dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Pandemieplanung

Checkliste mit Schutzmaßnahmen für Unternehmen und Betriebe vor dem Corona-Virus:

10 Tipps zur Pandemieplanung im Betrieb finden Sie hier.

Hilfsprogramme der Bundes- und Landesregierung

Für das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für gewerbliche Unternehmen ist ab dem 31. Mai 2020 keine Antragstellung mehr möglich.
Ein Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe ist in Planung und soll so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Derzeit läuft die Abstimmung mit dem Bund.
In diesem Merkblatt finden Sie alle aktuellen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


Auf folgenden Internetseiten finden Sie weitere Informationen

Informationen der Kreishandwerkerschaft, der HWK und der IHK rund um das Coronavirus

Online-Seminar des Landkreises Freudenstadt gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald am Dienstag, 07. April 2020 um 17:30 Uhr

Um Unternehmen einen besseren Überblick über die zahlreichen Hilfen zu verschaffen, hatten sich der Landkreis Freudenstadt und die Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald dazu entschlossen, zusammen mit weiteren Akteuren aus der Region am Dienstag, 07. April ein kostenfreies online Informationsangebot zu dieser Thematik anzubieten. Dabei erhielten Interessierte live Tipps und Hinweise von den jeweiligen Experten der Institutionen.
Folgende Referenten waren dabei:

  • Begrüßung durch Landrat Dr. Klaus Michael Rückert und Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim Martina Lehmann
  • Soforthilfeprogramm: Sebastian Rother, Kreishandwerkerschaft Freudenstadt
  • Kurzarbeitergeld und weitere Maßnahmen: Werner Hess, Agentur für Arbeit
  • Steuerstundung und weitere steuerliche Möglichkeiten, Jürgen Walter, Finanzamt Freudenstadt
  • Förderkredite und weitere Maßnahmen, Alexander Hofmann Kreissparkasse Freudenstadt
  • Wirtschaftsförderung und Tourismus - Maßnahmen und Unterstützung in der Krise: Monika Krämer (Tourismusbeauftragte), Jochen Protzer (Geschäftsführer WFG Nordschwarzwald), Ralf Bohnet (Wirtschaftsbeauftragter)

Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Falls Sie nicht dabei sein konnten oder sich einen bestimmten Beitrag nochmals anschauen möchten, finden Sie das komplette Webinar auch unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=GWkQzAFsE1o

Weitere Informationen

Auch auf der Website des Staatsministeriums finden Sie fortlaufend aus allen Ressorts aktuelle Informationen rund um das Coronavirus.

Hotlines und wichtige Telefonnummern

  • Landratsamt Freudenstadt Gesundheitsamt: 07441 920-4107
  • Landesgesundheitsamt: unter 0711 904-39555 (Mo.- Fr. von 9 bis 18 Uhr)
  • Bundesministerium für Gesundheit: unter 030 346465-100 (Mo.- Do. von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr)
  • IHK Nordschwarzwald: 07231 201-366
  • KfW-Corona-Hilfe: 0800 5399001 (kostenfrei, Mo.-Fr. von 8 bis 18 Uhr)
  • L-Bank Hotline Wirtschaftsförderung: 0711 1222345
  • Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4555500