
Neues Waffengesetz mit zahlreichen Änderungen
Das Waffengesetz wurde im vergangenen Jahr weitreichend geändert. Die Änderungen betreffen nicht nur Jäger oder Sportschützen, nunmehr können auch bisher erlaubnisfreie Waffen oder waffenrechtliche Teile unter das Waffengesetz fallen. So sind beispielsweise nun auch Deko- und Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte, und einzelne Magazine, auch ohne die dazugehörigen Waffen, waffenrechtlich relevant und müssen innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet oder abgegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder oder Strafanzeigen.
Über alle relevanten Änderungen des Waffengesetzes informieren die Waffenbehörden im Landkreis Freudenstadt.
Bürger aus Alpirsbach, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Waldachtal oder Wörnersberg können sich an das Landratsamt Freudenstadt wenden. Ansprechpartner ist Marlena Strähler, Telefon 07441 920-5072, straehler@kreis-fds.de.
Für Bürger aus Bad-Rippoldsau-Schapbach, Freudenstadt und Seewald ist die Stadtverwaltung Freudenstadt zuständig. Ansprechpartner sind Petra Finkbeiner, Telefon 07441 890-824, petra.finkbeiner@freudenstadt.de und Thomas Ziefle, Telefon 07441 890-819, thomas.ziefle@freudenstadt.de
Für die Gemeinden Empfingen, Eutingen i. G. und Horb a. N. ist die Stadtverwaltung Horb a. N. zuständig. Ansprechpartnerin sind Sybille Raetzer, Telefon 07451 901-126, s-raetzer@horb.de und Michaela Kronenbitter, Telefon 07451 901-218, m-kronenbitter@horb.de.