
Termine im Landratsamt nur noch mit Maske und Vereinbarung
Nachdem die Bundesregierung die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Wirkung ab Mittwoch, 27. Januar 2021 erlassen hat, gilt nun auch in den Dienstgebäuden des Landkreises die Pflicht, einen medizinischen oder vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Einfache Alltagsmasken sind daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Selbstverständlich sind alle Dienststellen des Landratsamts auch trotz der aktuellen Herausforderungen mit dem Coronavirus weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da, persönliche Kontakte jedoch möglichst nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Davon ausgenommen sind die Kfz-Zulassungsstellen in Freudenstadt und Horb a. N., sie können auch weiterhin ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Daneben gilt im Landratsamt und allen seinen Dienststellen weiterhin die von der Landesregierung verordnete Pflicht zum Tragen eines medizinischen oder vergleichbaren Mund-Nasen-Schutzes. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, die Dienstgebäude nur mit einer vollständig angelegten Maske zu betreten.