
Landratsamt Freudenstadt ruft zu Spenden für die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge im polnischen Partnerlandkreis auf
Der Krieg in der Ukraine bestürzt viele Menschen in unserem Land, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits mit Hilfsangeboten an die verschiedensten Stellen im Landkreis gewandt. Die Möglichkeiten werden von einem im Landratsamt eingerichteten Stab aktuell kanalisiert und strukturiert. Der Krieg u
Spendenkonto
Der Landkreis hat ein Spendenkonto „Landkreis Freudenstadt Sonderkonto Ukrainehilfe“ bei der Kreissparkasse Freudenstadt mit folgender IBAN eingerichtet: DE24 6425 1060 0013 7206 69. Die Spenden kommen ausschließlich ukrainischen Flüchtlingen in unserem Partnerlandkreis sowie den bei uns aufzunehmenden Flüchtlingen aus der Ukraine zugute.
Für alle Geldspenden, die bis zum 31.12.2022 auf dem Sonderkonto Ukrainehilfe des Landkreises eingehen, reicht unabhängig von der Höhe des Betrags der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis über die Spende gegenüber dem Finanzamt aus (z.B. Kontoauszug, Einzahlungsbeleg oder PC-Ausdruck bei Online-Banking). Eine Spendenbescheinigung des Landkreises ist somit für diese Spenden nicht erforderlich.
(Quelle: Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 17.03.2022, GZ: IV C 4 - S 2223/19/10003:013, DOK: 2022/0226401)
Landrat Dr. Rückert bedankt sich bereits vorab bei allen spendenwilligen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für ihre Solidarität.
Wohnungs- und Unterbringungsangebote für ukrainische Flüchtlinge
Wer bereit ist, ukrainische Flüchtlinge bei sich, in seinem Haus oder einer anderen Unterkunft aufzunehmen, möge dies bitte seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden. Dort werden Listen geführt, die im Falle einer Zuteilung von Flüchtlingen in den Landkreis ganz sicherlich hilfreich sein werden, um die Geflüchteten gut unterzubringen!
Informationen über Ausländer- und Aufenthaltsrechtliche Fragen
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat auf seiner Homepage eine eigene Rubrik zum Thema „Informationen zur Ukraine“ eingerichtet und dort bereits weitere Informationen in Form von FAQ´s mit Hinweisen zum Aufenthalts- und Leistungsrecht veröffentlicht:
Die Informationen auf diesen Seiten werden fortlaufend aktualisiert.