Verhalten in der Corona-Pandemie

Verhaltensregeln und -empfehlungen - Schützen Sie sich und Andere!

Alle Anstrengungen und Maßnahmen unserer Regierung, der Behörden und des Gesundheitssystems haben weiterhin das Ziel, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Durch  Ihr Verhalten können auch Sie Ihren Teil dazu beitragen, dass es gelingt und wir so Menschenleben schützen können - #flattenthecurve.

  • Halten Sie stets ausreichend Abstand zu Menschen, ganz besonders bei Husten, Schnupfen oder Fieber
  • Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie Berührungen wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen
  • Tragen Sie im ÖPNV und beim Einkaufen einen Mund- und Nasenschutz (z.B. beim Spaziergang mit Ihrer Familie ist dies nicht notwendig)
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und beachten Sie die vorgegebene Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter
  • Gehen Sie möglichst selten einkaufen und vor allem dann, wenn die Geschäfte weniger voll sind
  • Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs
  • Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig

Im Verdachtsfall

Personen, die bei sich eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vermuten, also Symptome wie Husten, Schnupfen und/oder Niesen aufweisen und/oder Kontakt zu einer am neuartigen Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten ihren Hausarzt anrufen. Bei schwerwiegenden Symptomen ist auch außerhalb der regulären Sprechzeiten die bundesweite Rufnummer 116 117 des kassenärztlichen Notdiensts erreichbar. Im Gespräch sollten mutmaßlich infizierte Personen auf den Kontakt zu einer am neuartigen Coronavirus erkrankten Person hinweisen. Dann erfolgt die Abstimmung des weiteren Vorgehens.

Wichtig:
Von einem unangekündigten bzw. unaufgeforderten Besuch beim Hausarzt oder Erscheinen im Krankenhaus sollte abgesehen werden. Bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers sollten die betreffenden Personen zudem Kontakte zu anderen Menschen auf das Nötigste reduzieren und zu Hause bleiben.

Weiterführende Links

Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung (468 KiB)