
Abfallrecht
Überwachung Abfallentsorgung
Das Landratsamt Freudenstadt als untere Abfallrechtsbehörde ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung aller im Landkreis Freudenstadt anfallenden Abfälle zuständig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu:
- Asbestentsorgung
- Befördern und Sammeln von Abfällen
- Bodenaushubdeponien im Landkreis Freudenstadt
- Demontagebetriebe und Annahmestellen für Altautos im Landkreis Freudenstadt (docx) (28 KiB)
- Elektronisches Nachweisverfahren
- Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
- Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen (Abfallbeauftragter)
- Gewerbeabfallverordnung
- Ersatzbaustoffverordnung