Arbeiten im Straßenraum

Antrag auf Straßensperrung

Für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dies gilt nicht nur für die Straße selbst, sondern auch für Geh- und Radwege. Auch die Aufstellung von Kränen, Gerüsten oder Container usw. im Straßenraum bedürfen einer Genehmigung. Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Zuständige Stellen:

Alpirsbach
Baiersbronn
Loßburg
für Gemeindestraßen: die jeweilige Gemeindeverwaltung
für alle anderen Straßen: Landratsamt Freudenstadt
Dornstetten
Glatten
Grömbach
Pfalzgrafenweiler
Schopfloch
Waldachtal
Wörnersberg
Landratsamt Freudenstadt
Freudenstadt
Bad Rippoldsau
Seewald
Stadtverwaltung Freudenstadt
Horb a.N.
Empfingen
Eutingen i.G
Stadtverwaltung Horb a. N.

Gebühren und Kosten

Mindestgebühr 45,00 € für einfach gelagerte Fälle.
Diese Gebühr erhöht sich bei Maßnahmen, die über 1 Monat dauern, größeren Bauvorhaben, erhöhtem Verwaltungsaufwand oder bei einer notwendigen zusätzlichen Besichtigung der Baustelle.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kontakt

Straßenverkehrsbehörde
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-1701 bis 1703
Fax 07441 920-991701 bis 1703

Ansprechpartner

Rebecca Castaldo
Telefon 0049 74419201702
Fax 0049 7441920991702
Achim Frey
Telefon 07441 920 1701
Fax 07441 920 991701
Aysenur Kasikci
Telefon 07441 920 1703
Fax 07441 920 991703
Annika Schmieder
Telefon 0049 74419201704
Fax 0049 7441920991704