Asbest

Sicher entsorgen

Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können dadurch lebensbedrohliche Krankheiten, wie z.B. Brustfell- oder Bauchfellkrebs, ausgelöst werden. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde die Verwendung von Asbest seit 1991 verboten.
 
Beim Umgang mit in unserer Umwelt verarbeiteten/verbauten Asbestprodukten, wie z.B. Wellasbestplatten, Hausverkleidungen, Blumenkästen, müssen deshalb besondere Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
 
Eine Weiterverwendung oder eine Lagerung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ist unzulässig.

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Sachgebiet Gewerbeaufsicht
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