
Brandverhütungsschauen
Brandsicherheit für Gebäude und Anlagen
Die Brandverhütungsschau dient der Brandsicherheit bei Gebäuden und Anlagen besonderer Art und Nutzung. Wir sind für Brandverhütungsschauen im ganzen Landkreis Freudenstadt, mit Ausnahme der Stadt Freudenstadt und der Gemeinden Seewald und Bad-Rippoldsau-Schapbach, zuständig.
Die allgemeinen Überprüfungsaufgaben der Brandverhütungsschau befassen sich mit den
- Möglichkeiten der Brandentstehung
- Gefahren der Brandausweitung
- Rettungswegen
- Möglichkeiten der Brandbekämpfung
Eine Brandverhütungsschau ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Hochhäusern
- Krankenanstalten
- Altenheimen, Altenwohn- und Pflegeheimen
- Beherbergungsbetrieben ab einer bestimmten Größe
- Schulen ab einer bestimmten Höhe
- Kindergärten, Kinderheimen und Kindertagesstätten ab einer bestimmten Höhe
- in Untergeschossen liegenden Verkaufsräumen, Gaststätten und Vergnügungsstätten
- Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte