Brandverhütungsschauen

Brandsicherheit für Gebäude und Anlagen

Die Brandverhütungsschau dient der Brandsicherheit bei Gebäuden und Anlagen besonderer Art und Nutzung. Wir sind für Brandverhütungsschauen im ganzen Landkreis Freudenstadt, mit Ausnahme der Stadt Freudenstadt und der Gemeinden Seewald und Bad-Rippoldsau-Schapbach, zuständig.

Die allgemeinen Überprüfungsaufgaben der Brandverhütungsschau befassen sich mit den
  • Möglichkeiten der Brandentstehung
  • Gefahren der Brandausweitung
  • Rettungswegen
  • Möglichkeiten der Brandbekämpfung
Eine Brandverhütungsschau ist gesetzlich vorgeschrieben bei:
  • Hochhäusern
  • Krankenanstalten
  • Altenheimen, Altenwohn- und Pflegeheimen
  • Beherbergungsbetrieben ab einer bestimmten Größe
  • Schulen ab einer bestimmten Höhe
  • Kindergärten, Kinderheimen und Kindertagesstätten ab einer bestimmten Höhe
  • in Untergeschossen liegenden Verkaufsräumen, Gaststätten und Vergnügungsstätten
  • Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte

Kontakt

Sachgebiet Baurecht und Umweltschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5001, 074419205101

Ansprechpartner

Jochen Lutz
Wittlensweilerstraße 3
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5013
Fax 07441 920-995013
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben
  • Brandschutztechnische Beurteilung im Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen.