Europäischer Feuerwaffenpass

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Wollen Sie auf Reisen in und durch

  • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
  • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

Zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort:

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
  • Lichtbild

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Hinweise

Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.09.2020 freigegeben.

Kontakt

Waffenbehörde
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5072
Fax 07441 920-995072

Ansprechpartner

Carina Würth

Stellvertretende Amtsleitung

Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920 5070
Fax 07441 920 995070
Marlena Strähler
Telefon 07441 920-5072
Fax 07441 920-995072
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Aufgaben
  • Gewerbeerlaubnisse
  • Jagdrecht
  • Waffen- und Sprengstoffrecht
Christopher Kinsky
Telefon 004974419205078
Fax 00497441920995078

Öffnungszeiten

Dienstag 08:00-12:00
Donnerstag 08:00-12:00
  14:00-17:30
Freitag 08:00-12:30
und nach Vereinbarung