Oberflächengewässer

Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen

Damit der Gewässerrandstreifen diese wichtigen Aufgaben erfüllen kann, obliegt er besonderem Schutz und es sind Tätigkeiten wie z. B. Umwandlung von Grün- in Ackerfläche, Ablagerungen von Gegenständen, Errichtung baulicher Anlagen oder der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten.

Im Außenbereich sind Gewässerrandstreifen grundsätzlich 10 m, im Innenbereich 5 m breit.

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Kontakt

Sachgebiet Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5101
Fax 07441 920-995101

Ansprechpartner

Fabian Pfeffer
Telefon 004974419205170
Fax 00497441920995170