Grenzfeststellung

Wann beantrage ich eine Grenzfeststellung?

  • Grenzpunkte sind nicht sichtbar
  • Grenzpunkte fehlen
  • Der Grenzverlauf ist unklar
  • Ein Zaun soll entlang der Grenze gezogen werden
  • Ein Gebäude soll auf der Grenze errichtet werden

Bei Grenzfeststellungen werden im Auftrag des Grundstückseigentümers vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage hin überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden Anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzmarken bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf und sind von den Grundstückseigentümern zu dulden.
 

Welche Gebühr kommt auf mich zu?

Für diese Arbeiten werden Gebühren nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis des Ministeriums für Ländlichen Raum erhoben.

Wenn Sie eine Grenzfeststellung beantragen möchten oder Fragen zur Grenzfeststellung haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Kontakt

Vermessungsamt
Landhausstraße 34
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 9205301
Fax 07441 9205399

Ansprechpartner

Benjamin Franz

Sachgebietsleiter

Telefon 07441 920-5332
Fax 07441 920-995332
Volker Bossert

Teamleiter

Telefon 07441 920-5319
Fax 07441 920-995319