
Informationen für Ärzte
Meldungen nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Schicken Sie Meldungen nach dem IfSG bitte an die Fax-Nr. 07441 920-4199 (auch außerhalb der regulären Dienstzeiten des Gesundheitsamtes).
Formulare für Meldungen nach dem IfSG
Auf den Seiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Baden-Württemberg gibt es Meldeformulare nach §6 und §7 IfSG zum Herunterladen
Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Gem. §34 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) dürfen Personen, bei denen eine der dort genannten Krankheiten oder ein Krankheitsverdacht besteht, in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, das sind insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten mit Kontakt zu den dort betreuten durchführen, bis nach ärztlichem Urteil eine Infektionsgefahr nicht mehr gegeben ist. Dasselbe gilt nach §34 Abs. 3 IfSG auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung oder der Verdacht auf eine Erkrankung eine der dort genannten Erkrankungen besteht.
Für Ausscheider von Vibrio cholerae O1 und O139, toxinbildende Corynebacterium diphteriae, Salmonella typhi, S. paratyphi, Shigella sp. und EHEC gelten nach §34 Abs.2 IfSG Einschränkungen für das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Informationen für Ärzte mit Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen herausgegeben, die auch im Internet verfügbar sind. Die Empfehlungen orientieren sich dabei am Stand der medizinischen Kenntnis.
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg
Auf den Seiten des Landesgesunheitsamtes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Informationen zu dessen Aufgaben sowie zu weiteren Themen mit gesundheitlicher Bedeutung (Infektionsschutz, Umweltmedizin, Impfen, Hygiene, Begutachtungen, Suchtberatung, Gesundheitsdaten und noch viele andere).
Hinweis: Die angeführten Links stellen nur eine Auswahl dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Inhalte der Links übernimmt das Gesundheitsamt Freudenstadt keine Verantwortung.