
Rechtsaufsicht und Überörtliche Prüfung
Kommunalabgaben
Kalkulationen und Satzungen der zu erhebenden Abgaben werden geprüft und die Gemeinde bei satzungsrechtlichen Regelungen, aber auch in Einzelfragen der Veranlagung beraten.
Zuständig für:
Alpirsbach, Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn
Leitung Stabsstelle
Nach Vereinbarung
Zuständig für:
Grömbach, Pfalzgrafenweiler, Seewald, Wörnersberg
Sachgebietsleitung
Nach Vereinbarung
Zuständig für:
Dornstetten, Empfingen, Eutingen i.G.
Zuständig für:
Glatten, Loßburg, Schopfloch, Waldachtal