Kompensationsverzeichnis und Ökokonto

Verzeichnis

Das Kompensationsverzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung wird für den Landkreis Freudenstadt von der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Freudenstadt geführt. Die LUBW - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - stellt für dieses Verzeichnis eine Webanwendung mit elektronischen Vordrucken zur Verfügung.

Die Daten des Kompensationsverzeichnisses werden auf einem Server der LUBW vorgehalten. Das Verzeichnis besteht aus zwei Abteilungen: 

Abteilung Eingriffskompensation

In der Abteilung Eingriffskompensation werden festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geführt.
Die Angaben zu Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen, die in die Abteilung Eingriffskompensation einzutragen sind, müssen der unteren Naturschutzbehörde mithilfe elektronischer Vordrucke von der Behörde mitgeteilt werden, die über den Eingriff entschieden hat (Zulassungsbehörde). Die Zulassungsbehörde kann den Eingriffsverursacher verpflichten, diese Angaben durch elektronischen Vordruck über das Internet zu übermitteln. Neben diesen Daten hat die zuständige Zulassungsbehörde später den Stand der Umsetzung und der Unterhaltung der Kompensationsmaßnahme mitzuteilen.

In der Abteilung Eingriffskompensation werden nur Kompensationsmaßnahmen für naturschutzrechtliche Eingriffe, nicht jedoch Ausgleichsmaßnahmen für Bebauungspläne, erfasst.

Abteilung Ökokonto

In der Abteilung Ökokonto werden genehmigte Ökokonto-Maßnahmen geführt.

Vorgezogene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ökokonto-Maßnahmen) sind unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuerkennen. Der Antrag muss einschließlich fachkundiger Angaben zu vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde in digitaler Form über das Internet sowie auf postalischem Weg vorgelegt werden. Nach Überprüfung der Unterlagen stimmt die untere Naturschutzbehörde bei Erfüllung der Voraussetzungen den vorgesehenen Maßnahmen zu, legt deren Bewertung in Ökopunkten fest und stellt die Maßnahmen in die von ihr zu führende Abteilung Ökokonto des Kompensationsverzeichnisses ein.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für die Bebauungspläne von Städten und Gemeinden nach Baugesetzbuch können nicht im naturschutzrechtlichen Ökokonto gebucht werden.

Antragsteller einer Ökokontomaßnahme finden ihren Zugang und die elektronischen Vordrucke auf der Internetseite der LUBW.

Kontakt

Sachgebiet Baurecht und Umweltschutz
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon 07441 920-5001, 074419205101

Ansprechpartner

Heidi Scharf
Telefon 07441 920-5036
Fax 07441 920-995036
Aufgaben

Naturschutz (Baiersbronn), Artenschutz

 

Weitere Infos

Kompensationsmaßnahmen des Landkreises Freudenstadt

Ökokontomaßnahmen des Landkreises Freudenstadt
 
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