
Ordnungswidrigkeiten
Zentrale Bußgeldstelle
Onlinedienste
Leichte Rechtsverstöße werden nicht mit dem Mittel der Strafe, sondern mit Bußgeldern geahndet. Eine Ordnungswidrigkeit ist in sofern eine geringfügige Verletzung des Rechts.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.